Repräsentative Wahlstatistik
Informationen zur Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl und Landtagswahl im Land Brandenburg am 27. September 2009
Wie bei der vergangenen Landtagswahl 2004, der Bundestagswahl 2005 und der Wahl zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 wird auch für die Bundestags- und Landtagswahl am 27. September 2009 wieder eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht auf Stichprobenbasis Aussagen für die Bundesrepublik Deutschland sowie für das Land Brandenburg zum Wahlverhalten in verschiedenen Altersgruppen und nach Geschlecht. Es lassen sich Aussagen zur Wahlbeteiligung und zur Struktur der Wähler und Nichtwähler treffen.
Oberster Grundsatz bei der Durchführung der Erhebungen ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses; eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen.
Was wird erhoben?
Zur Ermittlung der Wahlbeteiligung werden die männlichen und weiblichen Wahlberechtigten und Wähler in ausgewählten Stichprobenwahlbezirken nach folgenden zehn Geburtsjahrgruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt, die den in Klammern angegebenen Altersgruppen ungefähr entsprechen:
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Geburtsjahrgruppen |
Altersgruppen |
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1989 - 1991 |
(18 - 20) |
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1985 - 1988 |
(21 - 24) |
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1980 - 1984 |
(25 - 29) |
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1975 - 1979 |
(30 - 34) |
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1970 - 1974 |
(35 - 39) |
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1965 - 1969 |
(40 - 44) |
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1960 - 1964 |
(45 - 49) |
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1950 - 1959 |
(50 - 59) |
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1940 - 1949 |
(60 - 69) |
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1939 und früher |
(70 und älter) |
Die Untersuchung der Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler (Erst- und Zweitstimme) erfolgt für folgende fünf Geburtsjahr- bzw. Altersgruppen (in Klammern ungefähres Alter), ebenfalls getrennt nach Geschlecht:
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Geburtsjahrgruppen |
Altersgruppen |
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1985 - 1991 |
(18 - 24) |
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1975 - 1984 |
(25 - 34) |
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1965 - 1974 |
(35 - 44) |
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1950 - 1964 |
(45 - 59) |
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1949 und früher |
(60 und älter) |
Wo wird erhoben und auf welcher rechtlichen Grundlage?
Zur Erhebung für die Bundestagswahl hat der Bundeswahlleiter im Land Brandenburg 127 Urnenwahlbezirke sowie 12 Briefwahlbezirke so ausgewählt, dass sie einen repräsentativen Querschnitt für das Land Brandenburg darstellen. Bundesweit werden rund 2.900 Wahlbezirke in die repräsentative Ermittlung einbezogen. Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz - WStatG).
Für die Ermittlung des repräsentativen Wahlverhaltens bei der Landtagswahl hat der Landeswahlleiter auf der Grundlage von § 49 Absatz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes und § 81 der Brandenburgischen Landeswahlverordnung angeordnet, eine repräsentative Wahlstatistik in den 127 Urnenwahlbezirken durchzuführen, die auch für die Bundestagstagswahl ausgewählt wurden.
Ist die Wahrung des Wahlgeheimnisses gewährleistet?
Die gesetzlichen Grundlagen, die der Durchführung der Wahlstatistik zugrunde liegen, legen das Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleisten den Schutz des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.
Die Wählerinnen und Wähler können sicher sein, dass das Wahlgeheimnis auf jeden Fall gewahrt wird. Die repräsentative Wahlstatistik ermöglicht keinerlei Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einer einzelnen Person.
Unter anderem tragen folgende Maßnahmen zur Wahrung des Wahlgeheimnisses bei:
- die Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wahlberechtigten je Stichprobenwahlbezirk und von 400 Wählern je Stichprobenbriefwahlbezirk,
- die Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge zu Gruppen, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler möglich sind,
- die Trennung der für die Stimmenauszählung und für die statistische Auswertung zuständigen Stellen sowie die strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen.
Woran erkenne ich, dass ein Wahllokal/ein Briefwahlbezirk für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt wurde?
Die Wahlberechtigten der repräsentativen Wahlbezirke werden unter anderem durch ein Bekanntmachungsplakat sowie die Auslage von Faltblättern des Bundeswahlleiters und des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg im Wahllokal informiert. Betroffene Briefwähler erhalten mit den Briefwahlunterlagen ein Merkblatt. Darüber hinaus stehen die Mitglieder der Wahlvorstände für persönliche Nachfragen zur Verfügung.
Die Stimmzettel sind in den Stichprobenwahlbezirken mit einem Unterscheidungsaufdruck (z. B. „Frau, geboren 1950 bis 1964") versehen, der unverschlüsselt ist, um Missverständnisse bei den Wählern über den Zweck der Kennzeichnung auszuschließen.
Wann erfolgt die Präsentation der Auswertung?
Die Auswertung für das Land Brandenburg erfolgt durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Die Ergebnisse werden im Dezember 2009 vorliegen und können über das Internet unter www.wahlen.brandenburg.de oder www.statistik-berlin-brandenburg.de abgerufen werden. Die Ergebnisse für die Bundestagswahl, zusammengefasst für das gesamte Bundesgebiet, werden unter www.bundeswahlleiter.de einsehbar sein.
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Europawahl 2009
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2009
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2009
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Bundestagswahl 2005
Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik zur Landtagswahl 2004


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