Feststellung des Landeswahlleiters über zurechenbare Wahlvorschläge der Parteien und politischen Vereinigungen

Bekanntmachung des Landeswahlleiters

 Vom 16.04.2008

 

Feststellung des Landeswahlleiters

 

Auf der Grundlage von § 29 Abs. 4 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 30. Januar 2008 (GVBl. I S. 10) stelle ich für alle Wahlorgane verbindlich fest, dass

1. nachstehende Parteien sich an der letzten Wahl zum Landtag oder an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag im Land mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben:

- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

- DIE LINKE (DIE LINKE),

- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

- Freie Demokratische Partei (FDP),

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90),

- DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU),

- Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),

- FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS (FAMILIE),

- DIE GRAUEN - Graue Panther (GRAUE),

- 50 Plus-Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg (50 Plus),

- Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Offensive D),

- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD),

- Deutsche Kommunistische Partei (DKP),

 

2. folgende Parteien und politische Vereinigungen am Tage der Bekanntmachung des Wahltages aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlages mit mindestens einem im Land gewählten Abgeordneten im Deutschen Bundestag oder im Landtag vertreten sind:

- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),

- DIE LINKE (DIE LINKE),

- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),

- DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU),

- Freie Demokratische Partei (FDP),

- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE/B 90).