Allgemeines zur Volksgesetzgebung

Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheide

I. Grundzüge des Volksgesetzgebungsverfahrens

II. Volksinitiative

III. Volksbegehren

IV. Volksentscheid

Glossar

Unsere Landesverfassung gewährt Ihnen das Recht, sich an Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu beteiligen. Im Wege der Volksgesetzgebung können Sie damit bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung unmittelbar selbst beeinflussen und entscheiden.

Der Blick in die Vergangenheit zeigt: Nicht jede Initiative führt auch gleich zum gewünschten Erfolg. Die bisherigen Initiativen zeitigten jedoch überwiegend mindestens Teilerfolge. Dies veranschaulicht, dass Initiative und Engagement nicht ohne Wirkung bleiben.

Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zum Volksgesetzgebungsverfahren. Die Kenntnis des Verfahrens soll Ihnen die Wahrnehmung Ihrer plebiszitären Mitwirkungsrechte erleichtern und Sie ermutigen, von Ihren Rechten vermehrt Gebrauch zu machen.